Welche technischen Voraussetzungen muss ich zur Nutzung des Elektronischen Postfachs erfüllen?
Um die angebotenen Dokumente lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Der Adobe Acrobat Reader ist ein kostenloses Programm zum Anzeigen und Drucken von Dateien im Portable Document Format (PDF). Mit diesem Format ist ein optimaler Druck ihres Kontoauszuges unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und der sonstigen technischen Ausstattung gewährleistet.
Welche Kosten entstehen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs?
Die Bereitstellung und Nutzung des Elektronischen Postfachs ist kostenfrei.
Ich möchte Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen im Postfach der Sparkassen-Internetfiliale erhalten. Was muss ich tun?
Über den Menüpunkt "Postfach" können Sie über das Symbol (+) weitere Konten freischalten lassen: Die Umstellung Ihres Kontos auf die Postfachzustellung erfolgt in der Regel sofort mit der Registrierung. Im Einzelfall kann eine manuelle Nachbearbeitung durch uns erforderlich sein. In diesem Fall verzögert sich die Freischaltung um ein bis zwei Werktage.
Erhalte ich eine Nachricht nach der Anmeldung von Konten für das Elektronische Postfach?
Nein. Es gibt keine spezielle Nachricht nach der Einrichtung von Konten für das Elektronische Postfach. Sofern Sie die E-Mail-Benachrichtigungsfunktion eingerichtet haben, erhalten Sie die erste E-Mail, sobald eine Nachricht oder ein Dokument in Ihrem Postfach der Sparkassen-Internetfiliale eingegangen ist.
Wie bemerke ich den Eingang einer neuen Nachricht oder eines Dokumentes?
Nach dem Einloggen im Online-Banking der Internet-Filiale werden Sie auf neu erstellte Auszüge oder Dokumente/Nachrichten hingewiesen – und zwar so lange, bis Sie die Nachricht / das Dokument gelesen haben. Zusätzlich können Sie sich mit dem E-Mail-Service des Elektronischen Postfachs (erreichbar über den Menüpunkt „Postfach“ und dort in der Rubrik „E-Mail Adressen“) über den Eingang neuer Nachrichten oder Dokumente informieren lassen.
Von welcher Absenderadresse werden die E-Mail-Benachrichtigungen versandt?
Die Finanz Informatik (IT-Dienstleister der Sparkassen) verschickt immer unter der E-Mail-Adresse „noreply@f-i.de“.
Wann werden die E-Mail-Benachrichtigungen über den Eingang von Postfach-Dokumenten versendet?
Der Versand erfolgt bis spätestens 07:30 Uhr morgens.
Wie viele E-Mails erhalte ich, wenn mehrere neue Nachrichten oder Dokumente vorliegen?
Je Erstellungstag wird nur eine E-Mail-Eingangsbenachrichtigung gesendet, auch wenn mehrere neue Nachrichten oder Dokumente vorliegen.
Wie kann ich die für die Postfachbenachrichtigung hinterlegte E-Mail-Adresse ändern?
Die E-Mail-Adresse können Sie jederzeit über den Menüpunkt „Postfach“ mit Klick auf das Symbol (Bearbeiten) rechts neben der E-Mail-Adresse ändern. Eine neue Benachrichtigung können Sie über das Symbol (+) rechts neben der E-Mail-Adresse anlegen.
Ich habe mehrere Online-Banking-Zugänge für unterschiedliche Konten. Gibt es dafür auch getrennte Postfächer?
Ja, das Elektronische Postfach ist an ein Konto oder einen bestimmten Online-Banking-Zugang gebunden. So können Sie private und geschäftliche Auszüge und Dokumente separieren.
Kann ich auch Konten, bei denen ich nur Verfügungsberechtigter bin, für das Elektronische Postfach anmelden?
Ja, das ist ganz einfach in Ihrer Filiale möglich.
Funktioniert das Postfach auch mit StarMoney oder SFirm?
Nein, diese Funktion steht nur über das Online-Banking der Internet-Filiale (www.sparkasse-hanau.de) zur Verfügung.
Kann ich das Elektronische Postfach auch mit meiner App auf dem Smartphone nutzen?
Sie können das Elektronische Postfach in den aktuellen Versionen der Apps Sparkasse/ Sparkasse+ nutzen.
Besteht seitens der Sparkasse Hanau Zugriff auf das Elektronische Postfach des Kunden?
Das Elektronische Postfach liegt im Machtbereich des Kunden. Das bedeutet die Sparkasse Hanau hat keinerlei Zugriff auf das Postfach. Über ein Ereignis kann nur noch nachvollzogen werden, dass dem Kunden eine Nachricht in sein Elektronisches Postfach eingestellt wurde.
Gelten über das Elektronische Postfach eingestellte Nachrichten als rechtsgültig zugegangen?
Durch die neuen Postfachbedingungen gelten Dokumente und Nachrichten nach einer Frist von zwei Wochen als zugestellt. Ist der Online-Banking-Zugang des Kunden gesperrt, können Dokumente nicht rechtswirksam zugestellt werden. Wurde die sogenannte Benachrichtigungsfunktion eingerichtet, gelten Nachrichten als sofort zugegangen.
Wie lange sind Nachrichten im Elektronischen Postfach gespeichert?
Alle Nachrichten und Dokumente werden unbefristet im Elektronischen Postfach für den Kunden zur Verfügung gestellt. Diese bleiben bestehen, bis der Kunde sie selbstständig löscht oder sein Online-Banking-Vertrag aufgelöst wird. Kreditkartenabrechnungen und Deka-Dokumente werden vorerst noch nicht unendlich gespeichert – ist aber in Planung.
Was passiert mit Nachrichten, Dokumenten und Kontoauszügen bei Kontolöschung bzw. Auflösung des Online-Banking-Vertrags?
Bei einer Kontoauflösung werden alle kontobezogenen Dokumente (z.B. Kontoauszüge) gelöscht, die vom Kunden bereits eingesehen wurden. Alle ungelesenen Kontoauszüge werden an die postalische Adresse des Kunden versandt. Wird die vollständige Auflösung des Online-Banking-Vertrags gewünscht, werden alle Dokumente aus dem Elektronischen Postfach gelöscht und ungelesene Kontoauszüge an die postalische Adresse des Kunden gesandt.
Sofern nicht anderes vereinbart wurde, werden Konten und Online-Banking-Verträge zum Folgetag nach Auftragserfassung aufgelöst. Dokumente und Kontoauszüge aus dem Elektronischen Postfach sind unmittelbar anderweitig abzuspeichern.
Bei Löschung des letzten Kontos aus dem Online-Banking-Vertrag oder bei Auflösung der Geschäftsbeziehung hat der Kunde noch zwei Monate Zeit auf seine Dokumente im Elektronischen Postfach zuzugreifen und diese abzurufen. Nach Ablauf der Frist wird der Online-Banking-Vertrag inkl. dem Elektronischem Postfach und den darin befindlichen Dokumenten unwiderruflich gelöscht. Auch hierbei werden nicht abgerufene Kontoauszüge an die postalische Adresse des Kunden versandt.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.