Lagebericht und Jahresabschluss
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Der Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanau enthält die nach der CRR erforderlichen Angaben.
Die Sparkasse als Pfandbriefbank ist gemäß §28 PfandBG verpflichtet, quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form folgende, jeweils auf das Quartalsende bezogene Angaben zu veröffentlichen.
Die Sparkasse Hanau hat im Rahmen des Verbundkonzepts ein unabhängiges Rating erhalten.
Ratingagentur | Langfristrating | Ausblick | Kurzfristrating | erstellt / bestätigt |
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Fitch | A+ | stabil | F1+ | 15.06.2022 |
Die Sparkasse Hanau ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Damit ist die Erfüllung sämtlicher fälliger Kundeneinlagen, z. B. aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen sowie verbriefter Forderungen, wie auch aller anderen Ansprüche in voller Höhe sichergestellt.
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat für die Mitglieder ihres Haftungsverbundes – also insbesondere für die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen – bei den Ratingagenturen Moody’s Investors Service und DBRS Morningstar ein Verbundrating von Aa2 bzw. von A eingeholt.
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