20 Euro Startguthaben sichern
Eröffnen Sie bis 30. Juni 2026 ein mitwachsendes Konto für Ihr Kind* und Sie erhalten ein Startguthaben in Höhe von 20 Euro direkt auf das neue Konto.
* für alle zwischen 0 und 17 Jahren, für Kunden aus dem Geschäftsgebiet und für das erste GrimmKids oder GrimmStart Young-Konto.
Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – die Funktionalität des mitwachsenden Kontos passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Von Geburt an: Mitwachsendes Konto für Kinder mit attraktiver Verzinsung.
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.
Ausbildung, Studium oder Beruf? Ihr Kind wird erwachsen und sein Konto auch.
Die Kontoeröffnung erfolgt im Rahmen eines Beratungstermins. Wir benötigen dazu die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Idealerweise sind beim Termine beide gesetzlichen Vertreter anwesend und haben gültige Ausweisdokumente dabei. Besteht ein alleinige Sorgerecht, bitten wir um Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener GrimmCard und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.
Eine GrimmCard bieten wir ab zehn Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 10. Lebensjahr ist die GrimmCard automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 10. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene GrimmCard erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zehn Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 10. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag auf Wunsch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 10. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das mitwachsende Konto bleibt für Studierende und Auszubildende bis zum 30. Geburtstag kostenfrei.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
| Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
| 6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
| 7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
| 8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
| 9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
| 10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
| 11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
| 12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
| 13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
| 14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
| 15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
| 16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
| 17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
| Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält eine GrimmCard auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
3 Am Schalter Ihrer Sparkasse.
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