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Vorteile

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit einem Pfändungsschutzkonto Zahlungseingänge vor Pfändung sichern
  • Derzeit monatlich 1.402,28 Euro für die eigene Grundsicherung behalten
  • Jedes Einzelkonto kann in ein  Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden

Schuldner, die ihre Ausstände nicht begleichen können, laufen Gefahr, dass Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dann wird das Konto gepfändet, um die Schulden zu begleichen. Aber wie sollen dann weiterhin beispielweise die Miete gezahlt oder Lebensmittel gekauft werden? Wer seine Zahlungseingänge – oder besser: einen Teil davon – vor der Pfändung sichern möchte, sollte sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Damit werden Zahlungseingänge bis zu einer Grenze von derzeit 1.402,28 Euro monatlich geschützt. Bei Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich dieser Betrag.

Die Besonderheiten eines Pfändungsschutzkontos

Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss sich seine Zahlungseingänge also nicht direkt nach dem Eingang als Bargeld auszahlen lassen, sondern kann das Girokonto normal in diesem Rahmen nutzen. Das heißt: Sie können mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) in Geschäften einkaufen oder damit im Ausland Geld abheben (Bargeldauszahlung). Ist der vom Freibetrag gedeckte verfügbare Betrag aufgebraucht, ist es jedoch nicht möglich, über noch vorhandene Guthaben zu verfügen.

Verfügbare Guthaben, die im laufenden Monat nicht abgerufen werden, werden einmalig in den Folgemonat übernommen und können zusätzlich zum neu entstandenen verfügbaren Guthabenverfügt werden.

Für ein Pfändungsschutzkonto gilt außerdem: Weiteres Verschulden ist nicht möglich. Über den Freibetrag kann nur im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens verfügt werden.

Girokonto umwandeln

Girokonto in P-Konto umwandeln

Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Liegt aktuell keine Pfändung vor, wird das Konto sofort zum jeweiligen Datum in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Sollte eine Pfändung vorliegen, gilt eine Frist von vier Wochen nach Zustellung in unserem Haus, in der Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln müssen, um sich den Grundfreibetrag zu sichern. Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto wird dann rückwirkend ab dem Datum der Wirksamkeit der Pfändung vorgenommen.

Der Grundfreibetrag wird automatisch in der aktuell vom Bundesjustizministerium festgelegten Höhe eingestellt. Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie der Sparkasse Hanau die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigen Sie in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.

Wenn Sie Ihr Pfändungsschutzkonto wieder in ein Girokonto umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Kosten für ein Pfändungsschutzkonto

Durch die Einrichtung eines P-Kontos ändert sich der bestehende Girokontenvertrag nicht. Die fälligen Kontoführungsgebühren sind gleichbleibend.

Wann sich ein P-Konto nicht empfiehlt

Verschuldete haben oft keine andere Wahl als ein P-Konto zu nutzen. Ohne Pfändung und mit schwarzen Zahlen ist ein Pfändungsschutzkonto – zum Beispiel präventiv – jedoch nicht zu empfehlen. Es sind weiterhin Kontogebühren zu zahlen, zudem sind die Funktionen eingeschränkt.

P-Konto-Vereinbarung aufheben

Sie möchten Ihr Girokonto nicht länger als Pfändungsschutzkonto führen? Hier können Sie uns den Auftrag zur Löschung der Zusatzvereinbarung erteilen.

Pfändungsfreigrenze erhöhen

Hier können Sie die Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO herunterladen. Diese dient dazu, der Sparkasse Hanau weitere von der Pfändung nicht erfasste Beträge nachzuweisen.

Informationen zum Kontopfändungsschutz

Allgemeine Informationen rund um Pfändungen und wie Sie sich davor schützen können.

Pfändung bezahlen

Pfändung bezahlen

Um eine Kontopfändung aus der Welt zu schaffen und die damit verbundene Sperrung Ihres Girokontos loszuwerden, besteht die Möglichkeit, den geforderten Betrag an den Pfändungsgläubiger zu zahlen. Ihr Girokonto bei der Sparkasse Hanau muss dafür eine ausreichende Deckung aufweisen. Sie können Ihre Pfändung vollständig oder in Teilen bezahlen.

FAQ

FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema Pfändung und Pfändungsschutzkonto.   

Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger ihm zustehendes Geld einfordern kann. Hat der Gläubiger eine Pfändung erwirkt, wird das betroffene Konto des Zahlungspflichtigen für Verfügungen gesperrt und das darauf liegende Geld gesichert, um die bestehenden Schulden begleichen zu können.

Wie kommt eine Pfändung zustande?

Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Gläubiger eine Pfändung des Girokontos veranlassen. Dies erfolgt durch die Zustellung eines beim Amtsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder Zustellung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung von Ämtern, Behörden oder Krankenkassen, etc. an die Sparkasse.

Was ist ein Gläubiger?

Als Gläubiger bezeichnet man z. B. eine Person oder ein Unternehmen, das gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben.

Wie erfahren Sie, dass eine Pfändung vorliegt?

Eine Pfändung wird Ihnen durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich rechtlichen Gläubiger wie bspw. das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt zugestellt. Eine Benachrichtigung durch die Sparkasse Hanau erfolgt nicht.

Wohin kann ich mich bei Fragen zur Pfändung wenden?

Genaue Auskünfte zu Ihrer Pfändung kann Ihnen ausschließlich der Gläubiger geben. Welche Auswirkungen eine Pfändung auf Ihre Bankverbindung hat und welche weiteren Schritte Sie unternehmen können, finden Sie auf dieser Informationsseite. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich unter der Rufnummer 06181 298-0 an unser KundenServiceCenter oder Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Mit einem Pfändungsschutzkonto, auch "P-Konto" genannt, können Sie trotz laufender Pfändung monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag zur Existenzsicherung verfügen. Das P-Konto schützt Zahlungseingänge bis zur Höhe des eingerichteten monatlichen Freibetrages. Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge werden innerhalb dieses Rahmens, bei ausreichender Deckung, ausgeführt. Der Pfändungsschutz gilt jedoch nur für das Guthaben. Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden.

Schützt ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen?

Ein Pfändungsschutzkonto schützt nicht vor einer Pfändung. Die Sparkasse Hanau hat zudem keine Möglichkeiten, die Gründe oder die Umstände einer Pfändung zu prüfen. Weiterführende Informationen können nur beim Gläubiger angefordert werden.

Wie erhalte ich ein Pfändungsschutzkonto?

Als Einzelperson können Sie mit einer Zusatzvereinbarung Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, sofern Sie nicht bereits ein Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut besitzen.

Wann kann man die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto vornehmen?

Sie können Ihr Girokonto jederzeit, also auch ohne Vorliegen einer Pfändung, in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.  Wurde bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet, muss die Umwandlung innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. der Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse Hanau erfolgen. Damit schützen sie das bestehende Kontoguthaben bis zur Höhe des monatlichen Freibetrages vor dem Zugriff der Gläubiger. Dieser Schutz gilt auch für die bereits zugestellte Zwangsvollstreckungsmaßnahme.

Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Gemeinschaftspersonen angelegt werden?

Nein. Der Schutz von Kontoguthaben auf Gemeinschaftskonten ist nicht möglich. Eine Umwandlung ist derzeit ausgeschlossen.

Kann das Pfändungsschutzkonto auch für Firmen angelegt werden?

Konten von Einzelkaufleuten oder selbstständigen, natürlichen Personen, können in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Für Konten juristischer Personen ist dies nicht möglich.

Was passiert bei Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutzkonto mit bestehenden Krediten?

Die Einräumung von Kreditlinien auf einem Pfändungsschutzkonto ist nicht möglich. Etwaige Kreditlinien werden gelöscht, bestehende Kreditkarten werden gekündigt.

Wie hoch ist die gesetzliche Pfändungsfreigrenze?

Der gesetzlich festgelegte Grundfreibetrag sowie etwaige Erhöhungen werden vom Bundesministerium der Justiz festgesetzt. Derzeit beträgt der aktuelle Grundfreibetrag 1.402,28 Euro pro Monat. Eine Erhöhung ist grundsätzlich bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich (z.B.Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld, Pflegeleistungen, etc.).

Ist eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze möglich?

Eine Erhöhung ist grundsätzlich bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich (z. B. Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld, Pflegeleistungen, etc.).

Wie kann ich mein Anrecht auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nachweisen?

Arbeitgeber, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen können die zur Erhöhung des Grundfreibetrages notwendige Bescheinigung ausstellen.

Wie erfahre ich meinen verfügbaren Betrag?

Die Höhe des noch verfügbaren Betrages errechnet sich aus den Zahlungseingängen innerhalb Ihrer Freibetragsgrenzen abzüglich aller Ausgaben. Den aktuellen Stand finden Sie entweder im Online-Banking unter Kontodetails oder auf Ihrem Kontoauszug.

Woran kann es liegen, wenn kein Geld ausbezahlt wird, obwohl der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist?

Es kann vorkommen, das bestimmte Umsätze, z. B. vorgemerkte Abbuchungen, systemseitig bereits belastet sind, jedoch noch nicht bei der Anzeige des verfügbaren Betrags berücksichtigt wurden. Bitte haben Sie etwas Geduld und prüfen Sie den Freibetrag am Folgetag erneut.

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