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Überblick

Allgemeine Informationen

Ob Kunst-, Kultur- oder Breitensport: Eine lebendige Vereinsvielfalt macht unsere Region noch ein Stückchen lebenswerter. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereinsarbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt - die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.

Einfach und bequem finden Sie hier viele nützliche Informationen, unsere umfängliche FAQ-Liste und alle erforderlichen Anträge.

Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an info@sparkasse-hanau.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer 06181 298-0 zur Verfügung.

Vereinskonto

Vereinsgirokonto

Ob Fußballverein, Musikverein, Förderverein oder Golfclub – wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig. Die Sparkasse Hanau unterstützt regionale Vereine mit einem Vereinskonto. Mit diesem Konto verwalten Sie die Finanzen einfach und sicher. So können Sie problemlos Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie die Vorteile des dichten Sparkassen-Servicenetzes nutzen.

  • Buchungen z.B. Gutschrift einer Überweisung, SEPA-Lastschriften mit IBAN in Euro
  • Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
  • Geld abheben an über 19.000 Geldautomaten in Deutschland
  • Online-Banking: Bankgeschäfte digital erledigen
  • Umfassender Kontoservice
  • Ein zuverlässiger Partner, der den Werten der Sparkassen Finanzgruppe verpflichtet ist
Anträge

Wichtige Anträge für Vereine

Vereinsgirokonto eröffnen

Ihr Verein benötigt ein neues Girokonto um Zahlungsverkehr (z. B. Überweisungen, Daueraufträge, Eingang der Mitgliedsbeiträge) abzuwickeln.

Kontovollmacht einrichten und löschen

  • Weitere Personen sollen eine Verfügungsberechtigung zu einem Vereinskonto erhalten
  • Löschung von verfügungsberechtigten Personen

Änderungen im Vorstand mitteilen

  • Im Vorstand gab es eine rechtliche Änderung
  • Einrichtung einer neuen Vertretungsberechtigung
  • Bestehende Vertretungsberechtigung löschen

Neue GrimmCard bestellen

  • Beantragung einer neuen GrimmCard für ein bestehendes Vereinsgirokonto
  • Wichtig: Neue Karteninhaber benötigen auch eine Vollmacht auf dem Vereinsgirokonto
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Warum sollte ein Verein ein Girokonto haben?

Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Sparkasse Hanau bietet Ihnen mit dem Vereinsgirokonto Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert. Finanzgeschäfte können nach Lust und Laune per Online- Banking oder in der Geschäftsstelle vor Ort abgewickelt werden.

Für welche Vereine führt die Sparkasse Hanau Vereinskonten?

Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Ein Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann das Konto dennoch eröffnet werden?

Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Für die Kontoeröffnung ist der Vereinsregisterauszug damit unerlässlich. Vor Eintragung in das Vereinsregister kann lediglich ein Konto auf alle Namen der Vorstandsmitglieder, also auf die Privatpersonen eröffnet werden. Zur Eröffnung ist als Legitimationsdokument das Gründungsprotokoll einzureichen.

Wie hoch sind die Entgelte für ein Vereinskonto?

Sofern Sie Ihren Zahlungsverkehr online abwickeln, ist das Vereinskonto für Sie kostenfrei. Preise für beleghafte Buchungen und Bargeldverkehr können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Als eingetragender Verein benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Transparenzregisterauszug
  • Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen sowie evtl. weiterer bevollmächtigter Personen

Als nicht rechtsfähiger Verein benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Aktuelle und unterzeichnete Satzung
  • Aktuelles Protokoll der Vorstandswahlen
  • Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen sowie evtl. weiterer bevollmächtigter Personen
Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Sie können uns Änderungen im Vorstand über den Online-Antrag "Änderungen im Vorstand mitteilen" mitteilen. Der aktuelle Vereinsregisterauszug dient als Nachweis für die Änderung der Vertretungsberechtigung.

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun? Wer muss seitens des Vereins unterschreiben?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.

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