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Unser Tochterunternehmen

Die Spezialisten der Sparkasse Hanau

Unser Tochterunternehmen

Die Spezialisten der Sparkasse Hanau

Überblick

S-DienstLeistung Hanau – Main-Kinzig GmbH

Die S-DienstLeistung Hanau – Main-Kinzig GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Sparkasse Hanau. Als Dienstleister stehen wir in den folgenden Bereichen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Immobilienbewertung: Von der Bodenrichtwertauskunft bis zum Verkehrswertgutachten – unsere Gutachter haben eine HypZert geprüfte Ausbildung. 

Digitales Archiv: Rechtskonforme Langzeitarchivierung von Dokumenten, bedarfsgerechtes und kostenorientiertes Konzept zum Scannen und Archivieren, Schaffung von Transparenz über sämtliche Unterlagen.

Sonstige Dienstleistungen: Erbringung weiterer nicht bankfachlicher Dienstleistungen, z. B. Facility Management.

Immobilienbewertung

Wir bewerten Ihre Immobilie

Sie planen eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen und wollen wissen, was diese Wert ist? Unser Team „Immobilienbewertung“ erstellt Ihnen gerne ein qualifiziertes und umfangreiches Verkehrswertgutachten, gemäß der neuen ImmobilienWertermittlungsVerordnung 2010, für Immobilien im gesamten Main-Kinzig-Kreis.

Das gibt Sicherheit für Kaufinteressenten sowie für Verkäufer.Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz (zertifiziert nach ISO/IEC 17024 durch die HypZert GmbH).

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:

Annette Klauschke

Amtlich vereidigte Schätzerin
HypZert(F)-Gutachterin

Telefon: 06181 298-2138
Telefax: 06181 298-5401

Gunther Reibert

Amtlich vereidigter Schätzer
HypZert(S)-Gutachter

Telefon: 06181 298-2694
Telefax: 06181 298-5401

Frank Voit

Amtlich vereidigter Schätzer
HypZert(F)-Gutachter

Telefon: 06181 298-2189
Telefax: 06181 298-5401

Erläuterung des Verkehrswertes

(Auszug aus dem BauGB § 194)

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

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