Stirbt der versicherte Kontoinhaber aufgrund eines Unfalls oder innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, zahlt die Kontounfallversicherung 15.000 Euro bzw. 30.000 Euro bei einem Unfall mit Todesfolge in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Versicherungsleistung fällt den Erben zu und erfolgt auf das vom Versicherungsfall betroffene Girokonto.
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